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Unfallschaden

Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, schicken Sie uns Ihren Unfall-Aufnahmebogen (der Polizei oder Ihrer Versicherung) gerne an unfallschaden@bz.legal, oder über unser Kontaktformular auf der Startseite.

Wir schauen uns diesen an und melden uns mit einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen binnen 2 Werktagen.

Häufige Nachteile bei der Unfallschadensregulierung ohne Anwalt:

Teilweise Kostenübernahme

Reparaturkosten und Mietwagenabrechnungen werden nur teilweise übernommen.

Reduzierte Wertminderung

Auszahlungen bzgl. der entstandenen Wertminderungen erfolgen nicht in voller Höhe.

Nicht anerkannte Entschädigungen

Nutzungsausfallentschädigungen bzw. Erstattungen von Nebenkosten werden nicht anerkannt.

Vorteile bei der Unfallschadensregulierung mit Anwalt:

Schnellere Versicherungszahlungen

Zahlungen von Versicherungen erfolgen in der Regel schneller

Kanzleibasierte Abwicklung

Komfortable Abwicklung durch die Kanzlei:

  • Komplette Korrespondenz mit Versicherung bzw. Gegner.
  • Beschaffung der benötigten Unterlagen (Gegnerdaten, Gutachten, usw.)
  • Bei Leasingfällen – Abwicklung der kompletten Korrespondenz mit Ihrem Leasinggeber