Wohnungseigentumsrecht
Eigentumswohnungen nennt man in einigen Teilen Deutschlands Streithäuser oder Händelhaus
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Beziehungen untereinander im WEG (Wohnungseigentümergesetz) geregelt sind.
Wir beraten sowohl Haus- und WEG-Verwalter als auch Miteigentümer bei Problemen im Zusammenhang mit der Immobilie kompetent in allen Fragen des WEG.
Fragen zum Gemeinschafts- und Sondereigentum (beispielsweise Garten, Keller, Treppenhäuser) sind oft in komplizierten und schwer verständlichen Klauseln vertraglich geregelt. Wenn Sie z.B. Ihre Eigentumswohnung vermieten oder nicht mehr nur als Wohnung nutzen möchten, das Äußere anders gestalten oder umbauen wollen, benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Vielleicht sind Sie auch mit Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft nicht einverstanden oder darüber nicht korrekt informiert worden. Nutzen Sie unsere Beratung für ihre Sicherheit!
Oft lässt sich das Problem bereits im Rahmen einer Beratung klären. Ist dies nicht möglich, greifen wir vermittelnd ein und führen zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft mit dem Ziel einer gütlichen Einigung. Scheitert dies, klären wir Ihre Rechte im nächsten Schritt gerichtlich.
Wichtige Themen im Wohnungseigentumsrecht:
- Prüfung und ggf. Anfechtung von Beschlüssen
- bauliche und optische Veränderungen, Modernisierungen
- Eigentümerwechsel
- Hausgeld, Rücklagen und andere Umlagen
- Wirtschaftspläne
- Wohn- und Gewerbemietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Grundstückrecht
- Maklerrecht